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Mindener Zentrum für Kinderwunschbehandlung und Pränataldiagnostik

Infoabende für Patienten

2. Februar 2010

13. April 2010

01. Juni 2010

03. August 2010

05. Oktober 2010

01. Februar 2011

 
Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Dipl.-Biochem.
Onno Buurman

Dr. med.
Michael Dumschat

Dr. med.
Ralf Menkhaus

Dr. med.
Barbara Heidecker
privat

Die Richtlinien über künstliche Befruchtung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bestimmen darüber hinaus medizinische Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Daraus ergibt sich z.B.

  • Nach Geburt eines Kindes besteht erneut ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Nach einer Sterilisation besteht grundsätzlich kein Anspruch (Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkassen)
  • Maßnahmen wie Kryokonservierung oder Samenspende werden nicht bezuschusst
  • Die Ehegatten müssen HIV-negativ sein, die Partnerin muss ausreichenden Röteln-Schutz besitzen
  • Je nach Art der Maßnahme sind nur besonders ermächtigte oder zugelassene Ärzte zur Durchführung berechtigt.

Bei nicht-verheirateten Paaren darf im Bereich der Zuständigkeit der Ärztekammer Münster eine Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden. Die Anwendung der Methoden der assistierten Reproduktionsmedizin bei alleinstehenden Frauen und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist nicht zulässig

 

Wenn Sie nähere Fragen zu diesen Regelungen haben, sprechen Sie uns gerne an!

In Kooperation mit:
GYN