
Dr. med. Dipl.-Biochem.
Onno Buurman
Dr. med.
Michael Dumschat
Dr. med.
Ralf Menkhaus
Dr. med.
Barbara Heidecker
privat
Die Fruchtwasserpunktion wird in der Regel zwischen der 15. und 19. SSW durchgeführt. Vor der 14. SSW ist von dem Eingriff abzuraten, da die Komplikationsrate erheblich ist. Bei einer Amniozentese im oben genannten Zeitraum beläuft sich das Fehlgeburtsrisiko auf 0,5 %.
Der Eingriff verläuft folgendermaßen:
Mittels einer sehr dünnen Hohlnadel werden aus der Fruchthöhle wenige ml Fruchtwasser entnommen. Die Punktion erfolgt durch die Bauchdecke. Um das Kind nicht zu verletzen, erfolgt der Eingriff unter ständiger Ultraschallkontrolle. Die Punktion dauert nur wenige Minuten und birgt für die Mutter in der Regel keine besonderen Belastungen. Der Eingriff wird ambulant durchgeführt. Die Schwangere braucht nicht nüchtern zu sein. Wir raten zu einer anschließenden körperlichen Schonung für 36 Stunden.
Aus dem Fruchtwasser werden kindliche Zellen entnommen und in einem Zeitraum von 8-12 Tagen in einer Kultur angezüchtet.
Zusätzlich werden aus dem Fruchtwasser das Hormon AFP (Alpha-Fetoprotein) und das Enzym AChE (Acetylcholinesterase) bestimmt, deren Konzentrationen einen Hinweis auf eine Spaltbildung des Rückens (offener Rücken, spina bifida) geben können.
Das Ergebnis der Zellanalyse liegt in der Regel nach zwei Wochen vor.
Durch einen Schnelltest werden die häufigsten Chromosomenstörungen Trisomie 13,18,21 und geschlechtschromosomale Störungen ausgeschlossen.
Die Kosten für die Fruchtwasseruntersuchung (Ausnahme: Schnelltest) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.