
Dr. med. Dipl.-Biochem.
Onno Buurman
Dr. med.
Michael Dumschat
Dr. med.
Ralf Menkhaus
Dr. med.
Barbara Heidecker
privat
Ab der 20. Schwangerschaftswoche führen wir eine spezielle Organsonographie (auch „Fein-Ultraschall“, „großer Ultraschall“) durch.
Diese Untersuchung geht über die in den Mutterschaftsrichtlininen vorgesehene Ultraschalluntersuchung deutlich hinaus und wird nur unter besonderen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Vorliegen bestimmter Indikationen stellt Ihr betreuender Gynäkologe eine Überweisung zu uns aus.
Indikationen für eine Organsonographie können z. B. sein:
Der Organultraschall erfordert eine hohe Qualifikation und Erfahrung des Untersuchers (DEGUM-Stufe II) und kann nur mit einem hochauflösenden High-End-Ultraschallgerät – wie in unserer Praxis vorhanden - durchgeführt werden.
Für die Untersuchung sollten Sie 30 bis 40 Minuten Zeit einplanen. Bei ungünstiger Lage des Kindes kann es auch vorkommen, dass wir einen neuen Termin vereinbaren müssen. Für die Ergebnisqualität spielt neben der Lage des Kindes auch die Stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle.
Gegenstand der Untersuchung sind alle darstellbaren Organe des Kindes wie Gehirn, Herz, Magen, Nieren, Harnblase, Blutgefäße und das Skelettsystem.
Fetales Profil
Überprüft wird auch:
Grundsätzlich wird im Rahmen des Feinultraschalls auch eine Untersuchung des kindlichen Herzens (fetale Echokardiographie) durchgeführt.
Darstellung der 4 Herzkammern unter Verwendung der Farbdopplersonografie