
Dr. med. Dipl.-Biochem.
Onno Buurman
Dr. med.
Michael Dumschat
Dr. med.
Ralf Menkhaus
Dr. med.
Barbara Heidecker
privat
Nach den „Mutterschaftsrichtlinien“ des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sind grundsätzlich drei Ultraschalluntersuchungen während einer Schwangerschaft vorgesehen. Das sogenannte „10-20-30-Wochen Screening“ soll die Basis für die frühzeitige Erkennung von Auffälligkeiten während der kindlichen Entwicklung im Mutterleib schaffen. Diese Untersuchungen beinhalten aber keine Fehlbildungsdiagnostik. So bleiben z. B. Herzfehler zum größten Teil unentdeckt.
Ergeben sich bei den Basisuntersuchungen Unklarheiten, sind diese mittels einer detaillierten Ultraschalluntersuchung in einem weiterführenden Zentrum der DEGUM-Stufe II (besondere Ultraschall-Qualifikation) abzuklären.
Grundsätzlich ist für jede Schwangere eine sonografische Feindiagnostik sinnvoll, da sie gefahrlos für das Ungeborene ist und die zahlenmäßig meisten Auffälligkeiten bei Schwangeren ohne familiäre Risiken auftreten.
In unserer Praxis werden solche Untersuchungen von Herrn Dr. Michael Dumschat und Herrn Dr. Ralf Menkhaus (beide DEGUM-Stufe II) mit einem High-End-Ultraschallgerät, dem Voluson 730 expert der Firma GE, durchgeführt.
Untersuchungen per Ultraschall (Sonographien) bergen nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gefahren für Mutter und Kind.
Grundsätzlich gilt aber: Mit dem Ultraschallgerät kann man genetische Risiken nicht ausschließen. Diese können ausschließlich im Rahmen einer Chromosomenanalyse (nach Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese) erkannt werden.
Auch werden manchmal nicht alle Fehlbildungen durch Ultraschall erfasst. Eine ungünstige Lage des Kindes oder dicke Bauchdecken der Mutter können die Untersuchung erschweren. Eine Garantie für ein gesundes Baby gibt es leider nicht – aber es gibt die Möglichkeit die meisten Auffälligkeiten auszuschließen und ggf. den Start ins Leben durch frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Krankheiten zu erleichtern.